Freitag, 29. März 2024
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Zwei Monate E-Scooter in Berlin – Zwischenbilanz

E-Scooter auf dem Bürgersteig

Die Polizei Berlin hat eine Zwischenbilanz zu den neu im Straßenland zugelassenen E-Scootern gezogen:

Seit Mitte Juni dürfen zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Die zurückliegenden Wochen haben gezeigt, dass sich die Stadt und die Menschen noch an diese neuen Fahrzeuge gewöhnen müssen. Das gilt sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer, als auch für alle anderen, die in Berlin am Verkehr teilnehmen.

Seit dem 15. Juni 2019 wurden 38 Verkehrsunfälle mit sieben Schwer- und 27 Leichtverletzten polizeilich registriert. In 34 von 38 Fällen haben die E-Scooterfahrenden offenbar die Unfälle verursacht. Hauptunfallursache ist überwiegend die Unachtsamkeit, unzulässige Gehwegbenutzung oder Trunkenheit im Straßenverkehr bei der Benutzung von E-Scootern.

Zusätzlich wurden 30 Strafermittlungsverfahren bei der Benutzung von E-Scooter eingeleitet. Darunter Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Verkehrsstraftaten wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Der festgestellte Höchstwert lag hier bei rund 1,8 Promille.

Die Polizei möchte nochmals ausdrücklich daraufhin hinweisen:

– E-Scooter sind kein Spielzeug, es sind Kraftfahrzeuge.
– Machen Sie sich mit dem E-Scooter ausreichend vertraut, bevor sie sich in den Berliner Straßenverkehr begeben.
– Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bitte immer einen Schutzhelm.
– Fahren Sie nicht auf dem Gehweg.
– Fahren Sie nicht unter Alkoholeinfluß. Bereits ab 0,3 Promille kann bei einem Unfall Ihr Führerschein in Gefahr sein!
– Benutzen Sie während der Fahrt kein Smartphone. Neben der Ablenkung drohen auch Punkte in Flensburg.
– Nehmen Sie keine weiteren Personen auf dem E-Scooter mit.
– Stellen Sie den E-Scooter immer so ab, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.

Informieren Sie sich über alle Regeln und Vorschriften. Erste Hilfen hierfür sind unser Flyer.

Quelle: Polizeimeldung vom 07.08.2019