Klimaanpassung mit der Motorsäge — so funktioniert es in Berlin!
Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt das Fällen von Bäumen lediglich zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar eines Jahres. — Doch Verkehrssicherung geht vor - es gibt die „Legalausnahme“ gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG, wenn ein öffentliches Interesse besteht und die Verkehrssicherheit weder auf andere Weise
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