Dienstag, 17. September 2024
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Neue Hochschulverträge für die Jahre 2024 – 2028 in Berlin vom Senat beschlossen

Technische Universität Berlin

Der Senat hat am 17. Oktober 2023 den von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, vorgelegten Entwürfen für Hochschulverträge mit der Laufzeit 2024 bis 2028 zugestimmt. Der Senat schafft damit verlässliche Perspektiven für die Hochschulen in finanziell schwierigen Zeiten.

Grundfinanzierung steigt um jährlich 5 Prozent

Alle Hochschulen können nun besser finanziell planen. Der Senat setzt mit den neuen Verträgen einen seiner wissenschaftspolitischen Schwerpunkte um: Es ist die Steigerung der Grundfinanzierung der Hochschulen in den kommenden fünf Jahren um jährlich fünf Prozent. Das ist in der bundesweiten Hochschullandschaft einmalig. Die Hochschulen erhalten damit die für die weitere erfolgreiche Entwicklung nötige Planungssicherheit.
Die bereitgestellte Finanzierung wird den Hochschulen helfen, aktuelle und künftig zu erwartende Kostensteigerungen zu bewältigen. Ab dem zweiten Vertragsjahr ist es den Hochschulen möglich, zunehmend auch eigene Akzente der Profilbildung und in wichtigen Entwicklungsbereichen zu setzen.

Neue Errungenschaften in der digitalen Infrastruktur aus Pandemie-Zeiten sollen abgesichert werden. Die Hochschulen verpflichten sich dazu eine Digitalisierungsstrategie vorzulegen.

Wissenschaftspolitische Ziele werden besser abgesichert

Mit den neuen Hochschulverträgen werden vereinbarte wissenschaftspolitische Ziele der Koalition in Berllin umgesetzt:

  • Gute Arbeit: Bessere Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs durch mehr dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse, bei Befristungen längere Vertragslaufzeiten und höhere Stellenanteile.
  • Nachhaltigkeit: Die Hochschulen werden 25 Prozent ihrer Rücklagen einsetzen, um Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Instandsetzung der Gebäude sowie zur energetischen Sanierung umzusetzen. Hochschulen wollen bis 2035 klimaneutral werden.
  • Lehrkräftebildung: Kapazitäten werden ausgebaut, um mittelfristig die Anzahl der Studienabschlüsse auf 2500 zu steigern.
  • Gleichstellung: Der Anteil von Frauen bei Professuren soll erhöht und die führende Position Berlins in Deutschland ausgebaut werden. Maßnahmen zur Überwindung des Gender Pay Gaps sollen weiter vorangetrieben werden.

Die Hochschulverträge werden auf Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes abgeschlossen. Die Entwürfe der Hochschulverträge werden nun dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege zeigte sich mit den ausgehandelten Verträgen zufrieden: „Die Hochschulverträge sind von zentraler Bedeutung für die Entwicklung Berlins und die Hochschulen. Für die Hochschulen bieten die Verträge gerade in Zeiten erheblicher Kostensteigerungen nicht nur die nötige Planungssicherheit, sondern– entgegen dem bundesweit zu beobachtenden Trend – substantielle Aufwüchse, die den Hochschulen über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet Handlungsspielräume zur eigenständigen Entwicklung und Profilbildung eröffnen. Das Land setzt mit den Hochschulverträgen wichtige Ziele des Koalitionsvertrages zum Beispiel im Bereich der Fachkräftesicherung um. Wichtig ist mir dabei, dass die Erfüllung der Hochschulverträge in einem gemeinsamen Prozess erfolgt und das Land die Hochschulen kontinuierlich begleitet. Der Beitrag der Wissenschaft zur Bewältigung der drängenden ökologischen Herausforderungen und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts ist für unsere Stadt unverzichtbar. Mit den neuen Hochschulverträgen wird es uns gelingen, Berlin auch weiterhin als einen der führenden Wissenschafts-und Forschungsstandorte Europas zu etablieren.“


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