Mittwoch, 19. Februar 2025
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Handyverbot? Was dürfen Lehrkräfte?

Smartphone

Von Michael Springer

Mit einem offenen Brief appellieren die Bezirksstadträtinnen und -räte für Gesundheit und Jugend von Marzahn-Hellersdorf (Gordon Lemm, SPD), Steglitz-Zehlendorf (Carolina Böhm,SPD) und Tempelhof-Schöneberg (Oliver Schworck, SPD) eindringlich an die Berliner Senatorin für Bildung, Katharina Günther-Wünsch (CDU), und die Senatorin für Gesundheit, Dr. Ina Czyborra (SPD), ein umfassendes Handyverbot an allgemeinbildenden Schulen zu erlassen.

Der aktuelle Vorstoß zielt darauf ab, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Schulen bei der Reglementierung von Smartphones während des Schulaufenthalts zu unterstützen.

In der Pressemitteilung vom 15.01.2025 meldet sich Gordon Lemm ausführlich zu Wort und formuliert die Bedenken. Er will auch viele Eltern dazu animieren, sich ernsthafter mit den Gefahren und Risiken einer inhaltlich wie zeitlich unbeschränkten Nutzung von Smartphones auseinanderzusetzen.“

Handy im Unterricht – Wie verhalte ich mich richtig?

Das Handy oder Smartphone ist heute nicht mehr aus dem Berliner Schüleralltag wegzudenken oder abzuschaffen. Ein Handyverbot wäre auch gar nicht praktikabel. Schülerinnen und Schüler sind z. B. auf digitale Tickets der landeseigenen BVG angewiesen. Auch der Zugang zum Jelbi-Mobilitätsnetzwerk ist nur per Smartphone nutzbar.
Anders als in Frankreich gibt es in Deutschland kein einheitliches, landesweites Handyverbot an Schulen. Da Schulangelegenheiten Ländersache sind, kann jedes Bundesland nach eigenem Ermessen Grundsätze und Verbote aufstellen. Zudem können einzelne Schulen individuelle Regeln einfach in ihrer Hausordnung festlegen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat zum Thema einige gute Ratschläge veröffentlicht, die auch in Berlin ohne große Anstrengungen umsetzbar sind.

Verhaltensvereinbarung für den Umgang mit Handys an Schulen

Die BZgA empfielt eine sogenannte Handyordnung oder Verhaltensvereinbarung, die auch in die Schulordnung integriert werden kann. Hierfür können Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gemeinsam Regeln und mögliche Sanktionen erarbeiten, z. B. über eine Arbeitsgruppe oder im Rahmen einer Projektwoche. Auch Elternvertreterinnen und -vertreter können hinzugezogen werden. Ein Regelwerk, das von allen Seiten akzeptiert wird, macht die Durchsetzung einfacher. Gleichzeitig schaffen Sie bei Schülerinnen und Schülern Akzeptanz, indem Sie die Absicht dahinter verständlich machen.

Die Idee dahinter: Schülerinnen und Schüler fit machen, wenn es um den gesunden Umgang mit Handy und Smartphone geht. Hierbei unterstützt die BZgA auch mit dem Peersprogramm, bei dem Jugendliche als „Net-Piloten“ in den Unterricht kommen und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler über richtiges Mediennutzungsverhalten aufklären. Eine E-Mail-Beratung für Eltern, Lehr- und Fachkräfte wird übrigens auch angeboten.
Um Selbstverantwortung und gesundes Verhalten zu lernen, ist die Erarbeitung einer Handyordnung an der Schule auch eine ganz hilfreiche Angelegenheit. Wie geht es in wenigen Schritten zur eigenen Handyordnung an der Schule? Auch hierfür gibt es ein „uraltes Angebot: „Dein Rezept für die perfekte Handyordnung an der Schule.“ — Es ist ein Dauerbrenner-Thema, seit es Handys gibt — vom 21.09.2018!

Weitere Informationen:

www.ins-netz-gehen.info

www.handysektor.de


Einfach.SmartCity:Machen: Berlin! — Die Marzahn-Hellersdorf Zeitung kommt auf jedes Smartphone! Was Lehrer oft nicht wissen & sagen: Schülerinnen & Schüler können hier auch „Publizieren statt posten!“
Mehr Informationen: info@marzahn-hellersdorf-zeitung.de