Von Michael Springer
Ein Kernstück der Berliner Verwaltungsreform ist auf dem Weg. Das gute „Wer-bestellt-bezahlt-auch-Gesetz.“ Es wird ein neues, eigenständiges Landesgesetz, geschaffen um die systematische, rechtssichere und transparente Anwendung des in der Verfassung von Berlin bereits angelegten Konnexitätsprinzips (Artikel 85 Absatz 3 Satz 1) zu sichern.
In der Pressemitteilung vom 14.04.2026, mit der überhaupt nicht kultursensiblen Bandwurm-Überschrift „Senat bringt Konnexitätsausführungsgesetz auf den Weg: Maßgebliche Stärkung der Funktionsfähigkeit der Bezirksverwaltung – Verbesserung gesamtstädtischer Steuerung,“ wird ein ambitioniertes Gesetz beschrieben:
- Die Funktionsfähigkeit der zwölf Berliner Bezirksverwaltungen soll maßgeblich gestärkt werden,
- und die gesamtstädtische Steuerung soll nachhaltig verbessert werden.
Finanzsenator Evers (CDU), der bisher einen guten Job in Berlin macht, kann als erstes Ergebnis dieses Gesetzes die „konnektierten Budgets“ für die Getränke- und Imbissversorgung vermehrter und verlängerter großer Steuerungsrunden in Berlin erhöhen. Auf der anderen Seite wird mehr Ordnung und Übersicht in die Bezirksfinanzen einziehen. Es wird weniger freihändiges und verhandeltes Ermessen bei Finanzentscheidungen geben.
Stefan Evers, Senator für Finanzen verteidigt eine gute Sache: „Wer Aufgaben überträgt, muss auch die notwendigen Mittel bereitstellen – dieses Prinzip setzen wir mit dem Konnexitätsausführungsgesetz nun klar und verbindlich um. Damit stärken wir die Bezirke strukturell, schaffen mehr Planungssicherheit und treiben die Verwaltungsreform konsequent voran. Es schärft gezielt das Kosten- und Effizienzbewusstsein der Berliner Verwaltung. Das ist ein weiterer Schritt hin zu einer leistungsfähigen Verwaltung – und das tut Berlin gut.“
Der Gesetzentwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
Verfassungsrechte & fiskalische Konnektivität
Das Konnexitätsausführungsgesetz betrifft zunächst nur die verwaltungsinterne Handhabung der Finanzen und jährlichen Haushalte des Landes Berlin und seiner zwölf Bezirksämter.
Das Konnexitätsprinzip ist ein Grundprinzip guter Staatsführung und ist zentraler Bestandteil der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist im Grundgesetz (Art. 104a GG) festgelegt. Es besagt, dass die Ebene, die eine öffentliche Aufgabe gesetzlich festlegt, auch die finanzielle Verantwortung dafür trägt („Wer bestellt, bezahlt“). Ländern und Kommunen werden so vor unfinanzierten Aufgaben geschützt, die von übergeordneten Ebenen übertragen werden.
Im Zuge der Digitalisierung gibt es jedoch viele Entkopplungsprozesse. Diese kommen oft unmerklich und auch geplant mit digitalen Innovationen und Software-Updates in Gang. Informationsfreiheit, Pressefreiheit und Inklusion kommen dabei unter die Räder — oder fallen in ungeregelte Lücken. Die Kosten von Inklusion, Barrierefreiheit und unabhängiger Pressefreiheit sind z.B. bisher nicht ermittelt.
Auch die Kosten und Folgekosten der Einführung von „KI-Systemen“ sind noch nicht gut abgeschätzt. Angesichts der tiefen Berliner Haushaltskrise muss hier mehr Licht ins Dunkel gebracht werden.
Verfassungsrechte und fiskalische Konnektivität müssen im Zuge der Staatsmodernisierung neu hergestellt werden, um den Sozialstaat zu erhalten.
Immerhin: die Mindestanforderungen für einen rechtskonformen Lokaljournalismus waren 2025 ermittelt:
Zwei bis vier (2-4) dauerbeobachtende Lokaljournalisten je 100.000 Einwohner kosten mindestens 3,89 €/Einwohner/Jahr. Fehlt unabhängige Pressefreiheit, müssen mehr staatlich finanzierte Agenturen aushelfen, was nicht verfassunsgskonform und oft unwirtschaftlich ist.
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