Bundeskartellamt überprüft Amazon und Google auf Missbräuchliches Verhalten
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat mit seinem neugefassten Paragraphen § 19a ein scharfes Instrument, um „Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ zu überprüfen.Erst im Januar 2021 ist die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Eine zentrale neue Vorschrift (§19a GWB)
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