Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 26. September 2023 die die Errichtung eines Landeswahlamtes und ständiger Bezirkswahlämter beschlossen und auf den Weg gebracht.
Die von Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport, wird zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übermittelt, bevor der Senat abschließend entscheidet.
Hintergrund: Unregelmäßigkeiten bei Wahlen im Jahr 2021
Die zahlreichen Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus Berlin am 27. September 2021 haben zu Konsequenzen geführt, die u.a. eine Wiederholungswahl im Februar 2023 notwendig machten.
Die zur Prüfung eingesetzt „Expertenkommission Wahlen in Berlin“ hat in ihrem Abschlussbericht vom 6. Juli 2022 unter anderem Änderungen der Wahlorganisation empfohlen. Der Senat hatte im September 2022 die Umsetzung der Empfehlungen im Grundsatz beschlossen sowie kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Professionalisierung der Wahlorganisation getroffen.
Iris Spranger sagte hierzu: „Diese grundlegende strukturelle Änderung ist das Kernelement dafür, künftige Wahlen zu sichern. Wir packen die Ursachen der Ereignisse bei den Wahlen im Jahr 2021 an, schaffen klare Strukturen und Verantwortlichkeiten in der Berliner Wahlorganisation. Genau deshalb habe ich mich hierfür stark gemacht und auf der Errichtung eines Landeswahlamtes und ständiger Bezirkswahlämter einschließlich der finanziellen Hinterlegung beharrt. Für unsere Demokratie darf nicht an falscher Stelle gespart werden. Ich danke dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner dafür, dass er diese Dringlichkeit ebenfalls gesehen hat und bei diesem wesentlichen Schritt unterstützt.“
Die Errichtung des Landeswahlamtes und der ständigen Bezirkswahlämter ist zum 1. Januar 2024 geplant.
Bezirk Marzahn-Hellerdorf reagiert mit Stellenausschreibung
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf nimmt die Herausforderung, die Wahlämter in Berlin besser auszustatten, ernst. Noch vor dem Senatsbeschluß wurde daher eine „Stellenausschreibung WAHLAMT Marzahn-Hellersdorf“ beschlossen. In der Pressemitteilung vom 25.09.2023 wurde diese veröffentlicht.
Trotz schwieriger Finanzsituation müssen Land Berlin die Aufgaben im Wahlamt als ständige Aufgaben finanziell absichern.
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Mögliche Vorteile können dabei entstehen, wenn künftig rechtssichere „inklusiv-öffentliche Beteiligungsverfahren“ umsetzbar werden. Derzeit finden sich in Beteiligungsverfahren lediglich „eingeladene Öffentlichkeiten“ und „Betroffene“, die Vorhaben in der Nachbarschaft vorzugsweise ablehnen. Zudem kann die Verwaltung dann von problematischen nichtrepräsentativen Moderationsverfahren und „Veröffentlichungs-Fiktionen“ Abstand gewinnen.
So könnten künftig auch „Wohnungs-Suchende“ in Bau- und Städtebau-Beteiligungsverfahren eingebunden werden, die an einem Standort gern umziehen möchten!
Einfach.SmartCity.Machen: Berlin! — Interessenten- und Nutzerbeteiligungsverfahren für Bauprojekte in B-Planverfahren können schon ab ca. 4.000 € durchgeführt und rechtssicher im Online-Assistenz-System entschieden werden. In städtebaulichen Genehmigungsverfahren stehen damit auch Nutzer-Ansprüche gleichberechtigt im Verfahren.
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