Donnerstag, 28. März 2024
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BG BAU: Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitschutz unterweisen

Bauen mit Beton

Unternehmen müssen ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen, diese Unterweisungen sind gesetzlich nach § 12 Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen und bietet eine Vielzahl von Unterweisungshilfen an. Alle Informationsangebote der BG BAU stehen nun gebündelt auf einer Webseite zur Verfügung.
Betriebliche Unterweisungen sind eine wichtige Grundlage für sicheres und gesundes Arbeiten. Sie müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. Jüngere Beschäftigte unter 18 Jahren muss der Arbeitgeber sogar halbjährlich unterweisen. Die Unterweisungen klären über Gefährdungen am Arbeitsplatz auf und informieren über Schutzmaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsrisiken.
Dokumentationshilfen und Schulungsunterlagen zu unterschiedlichen Themen, wie Absturzprävention, Schutz vor UV-Strahlung, Corona oder Arbeiten in Katastrophengebieten sind zu finden. Zahlreiche unterstützende Medien und Videos sowie Tipps bereiten die Unterweisungen praxisgerecht und anschaulich auf.

Gesetzlicher Hintergrund und Vorschriften
Rechtliche Grundlage für die regelmäßige Unterweisung bilden § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Notwendigkeit und Themen der Unterweisung ergeben sich aus der tätigkeits- und arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Unterweisungen sind bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei der Veränderung der Gefährdungssituation im Arbeitsbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien, beim Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder bei akuten oder dauerhaften Gesundheitseinschränkungen von Beschäftigten notwendig.

Weitere Informationen:

Unterweisungshilfen der BG BAU

Übersichtsseite Gefährdungsbeurteilung

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)