Dienstag, 19. März 2024
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Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung ist in Kraft

Mieterstadt Berlin

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung ( MietenWoG ) im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin tritt das sogenannte „Mietendeckelgesetz“ am 23. Februar 2020 in Kraft.

Was bedeutet der Mietendeckel?
Senatorin Katrin Lompscher sagte dazu: „Politik hat die Verantwortung dafür zu sorgen, dass sich Menschen ein Dach über dem Kopf leisten können. Deshalb hat das Abgeordnetenhaus ein Gesetz verabschiedet, dass das Einfrieren, das Deckeln und das Absenken von Mieten in den nächsten 5 Jahren regelt. Das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen soll viele Mieterinnen und Mieter von einer existentiellen Sorge vor der nächsten Mieterhöhung entlasten und das aus den Fugen geratene Mietniveau in unserer Stadt wieder in eine Balance bringen.“

Damit wird ein Mietenstopp für fünf Jahre eingeführt. Maßgeblich ist die am 18.6.2019 wirksam vereinbarte Miete. Bei Wiedervermietung gelten ab sofort die Mieten vom 18.6.2019 oder ggf. die festgelegten Mietobergrenzen. In bestehenden Mietverhältnissen können Mieterhaushalte neun Monate nach Verkündung des Gesetzes die Kappung einer überhöhten Miete (bei mehr als 20 % über der zulässigen Mietobergrenze) fordern. Modernisierungsmaßnahmen dürfen nur noch bis zu einer Gesamthöhe von einem Euro/m² auf die Miete umgelegt werden. Bei wirtschaftlichen Härtefällen von Vermieterinnen und Vermieter sollen Mieterhöhungen genehmigt werden, wenn das zur Vermeidung der Substanzgefährdung und von dauerhaften Verlusten zwingend erforderlich ist.

Mit dem Inkrafttreten des MietenWoG steht im Serviceportal auf berlin.de unter „Mietendeckel“ sowie auf mietendeckel.berlin.de und der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ein Formular für Mieterinnen und Mieter (Überprüfung der Stichtagsmiete) im PDF-Format bereit.

Ab Anfang März wird das PDF-Formular durch ein komfortables elektronisches Antragsverfahren ersetzt. Auch für die Informationspflicht für Vermieterinnen und Vermieter stehen Musterschreiben zur Verfügung.