Heiraten und Personenstandsbeurkundungen werden ab sofort erleichtert. — Die Umstellung des Verfahrens zur „Führung des elektronischen Berliner Personenstandsregisters“ wurde am Wochenende erfolgreich abgeschlossen. Die Migration aller Daten sowie alle Funktionstests verliefen erfolgreich.
In der Vergangenheit und innerhalb der letzten zwei Jahre kam es immer wieder zu IT-Ausfällen.
Seit Montag, dem 11. März 2024, 6:00 Uhr, können die Standesämter unter Nutzung des Verfahrens „AutiSta“ mit dem neuen Registerverfahren arbeiten.
Die Kolleginnen und Kollegen des bezirklichen Standesamtes freuen sich nun über die Zusicherung des Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO): „Wir gehen davon aus, dass in der Folge der Umstellung eine merkbar höhere Verfügbarkeit des IT-Verfahrens für die Standesämter realisiert wird.”
Die zuständige Bezirksstadträtin Juliane Witt (Die Linke) ergänzte: „Wir wissen, wie die Bürgerinnen und Bürger gerade beim Standesamt auf Leistungen warten, hier wird hoffentlich es künftig zu weniger Ausfällen und mehr Kontinuität kommen.“
AutiSta – Automation im Standesamt
Das Fachverfahren AutiSta – Automation im Standesamt – bietet den Standesämtern die Leistungen an, die erforderlich sind, um die standesamtlichen Aufgaben gemäß Personenstandsgesetz auszuführen. Auch die Personenstandsverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz werden dabei eingehalten. Das IT-Fachverfahren gewährleistet die Erstellung und Fortführung der Personenstandseinträge und deren Speicherung in den elektronischen Personenstandsregistern, die Ausgabe aller erforderlichen Dokumente und die elektronische Übermittlung von Daten zwischen Standesämtern und mit anderen Behörden.
Mit der Umsetzung von Leistungen nach dem Online-Zugangsgesetz (OZG), die das Themenfeld Familie und Kind betreffen, und das Themenfeld Gesundheit, soweit es um den Sterbefall geht, wurde das Verfahren erheblich erweitert.
Mit der Automation im Standesamt ist ein wichtiges Vorhaben im E-Government umgesetzt, für das mit dem Online-Zugangsgesetz erst die Voraussetzungen geschaffen wurden.
Weitere Informationen:
VfSt – Verlag für Standesamtswesen | Wolfgang Metzner Verlag | www.vfst.de