Donnerstag, 28. März 2024
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Hundesteuermarken: Gültigkeit wird bis 31.12.2023 verlängert

Bulldogge

Die geplante Änderung des Hundesteuergesetzes benötigt noch Zeit. — Die bisherige Geltungsdauer der Hundesteuermarken für den Zeitraum von 2016 bis 2022 wird daher um ein Jahr verlängert. Somit bleiben die aktuellen Marken bis zum 31. Dezember 2023 gültig. Der Grund für die Verlängerung ist die geplante Änderung des Hundesteuergesetzes.

Die Berliner Finanzverwaltung beabsichtigt, künftig die Daten des zentralen Registers für Hunde zu nutzen. Im Rahmen der geplanten Gesetzesänderung sollen die Hunde künftig über die Chipnummer des Transponders steuerlich erfasst werden können. Sobald dafür die Voraussetzungen gescjaffen sind. werden Hundesteuermarken nicht mehr benötigt werden.

Die Finanzverwaltung hat daher darauf verzichtet, neue Hundesteuermarken für 2023 auszugeben. Der Markenwechsel zum Jahresende entfällt.

Wer seinen Hund während der genannten Übergangszeit beim Finanzamt anmeldet, der erhält weiterhin die derzeit gültige Marke “2016-2022”.

Gemäß Kennzeichnungspflicht (Hundegesetz, § 12) müssen Hunde außerhalb geschlossener Räume oder umfriedeter Grundstücke ein geeignetes Halsband oder Brustgeschirr mit dem Namen und der Anschrift der Halterin oder des Halters sowie der Hundesteuermarke tragen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese ist mit einem Bußgeld belegt.

Steuerlich erfasst wurden in Berlin zum Stichtag 30. September 2022 genau 128.852 Hunde.

Weitere Informationen:

Hundesteuer. in Berlin