Samstag, 20. April 2024
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Ökokontoprojekt für naturschutzrechtlichen Ausgleich

Malchower Aue

Berlin bekommt ein Ökokonto, das die Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen erleichtern soll. Der Grund: mit der wachsenden Stadt und der dichteren Bebauung fallen in Berlin immer Flächen weg, für die ein Naturschutzausgleich möglich wird. Auch haben viele Flächen bereits in früheren Jahren bereits eine Aufwertung im Rahmen von Naturschutzmaßnahmen erhalten.

Mit dem Ökokonto-Projekt wird es nun möglich, über die Bezirkgrenzen hinaus Naturschutzausgleich am Rand der Metropole in Gang zu setzen. Die Leitprojekte der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption Berlin wie die Malchower Auenlandschaft werden vom Büro bgmr Landschaftsarchitekten GmbH betreut.

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, und der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, hat der Senat in der Sitzung am 10. Dezember 2019 die Aufstellung des ersten gesamtstädtischen Ökokontos beschlossen.

Ökokonten sind ein wirksames Instrument zur Bewältigung der ökologischen Folgen großer Bauvorhaben, weil mögliche Ausgleichsflächen bereits definiert sind, wenn sie benötigt werden.

Die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen kann damit vorausschauend erfolgen, Bauvorhaben können beschleunigt werden: So wird künftig das Gebiet der Malchower Auenlandschaft zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen für neue Stadtquartiere im Nordosten Berlins genutzt.

Senatorin Günther: „Die Berlinerinnen und Berliner brauchen ihr Stadtgrün dringend – für mehr Klimaschutz, für bessere Luft, zur Erholung. Mit dem Ökokonto entwickeln wir die Berliner Stadtnatur. Wir schaffen die Grundlage für hochwertige Ausgleichsmaßnahmen, die für Infrastruktur- oder Wohnungsbau erforderlich werden. Mit diesem Instrument stellen wir sicher, dass auch große zusammenhängende Grünflächen zur Verfügung gestellt werden können.“

Senatorin Lompscher: „Das Ökokonto leistet einen wichtigen Beitrag zur integrierten Stadtentwicklung und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Es schafft den Rahmen für die Weiterentwicklung und Aufwertung wichtiger Grün- und Freiräume im Kontext des behutsamen Weiterbaus der Stadt. Mit dem ersten Berliner Ökokonto werden die Weichen für eine gut aufeinander abgestimmte und nachhaltige Siedlungs- und Freiraumentwicklung im Berliner Nordostraum gestellt.“

Ausgleichskonzeption Berlin
Leitprojekte Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption Berlin – Grafik: bgmr Landschaftsarchitekten GmbH

Planungs- und Genehmigungsvorgänge werde beschleunigt

Durch die Aufstellung von Ökokonten werden Planungszeiträume für Bebauungspläne verkürzt, indem die zeitraubende Suche nach Ausgleichsflächen entfällt. Da das Land bei Planung und Umsetzung der Maßnahmen in Vorleistung geht, kann sich die Stadtnatur schon vor dem Eingriff entwickeln. Statt isolierter Maßnahmen kann Berlin gezielt zusammenhängende Landschaftsräume, Biotop-Verbünde oder bedeutende Landschaftsbestandteile entwickeln – mit einem wesentlich höheren ökologischen Effekt für Natur und Landschaft.

Malchower Auenlandschaft
In dem vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Gebiet um die Ortslage Malchow wird dazu ein Vorrat an ökologisch wirksamen Flächen und Maßnahmen geschaffen, die die Landschaft aufwerten und gestalten. Weil dieser Vorrat eine Art Guthaben darstellt, das mit künftigen Eingriffen durch Bauvorhaben verrechnet wird, wird dieses Instrument als bauleitplanerisches Ökokonto bezeichnet.

Das Ökokontoprojekt in der 405 ha umfassenden Malchower Auenlandschaft wird von der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und den Bezirken Pankow und Lichtenberg entwickelt. Wichtige Ziele für die Ökokontoflächen sind im Berliner Landschaftsprogramm festgehalten. Geplant sind Maßnahmen, die den besonderen Charakter der Kulturlandschaft erhalten und sie in ihrer biologischen Vielfalt bereichern.

Dies können etwa die Renaturierung von Gräben, die Extensivierung von Ackerflächen in Verbindung mit der Förderung geschützter Vogelarten, die Gestaltung vielfältiger Wiesenbereiche oder die Vernetzung der Landschaft durch Baum- und Heckenpflanzungen sein.