Das Land Berlin vergibt Erbbaurechte für eine Reihe von landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken an gemeinnützige soziale Träger. — Vorgeschaltet ist ein Interessenbekundungsverfahren.
Durch die Vergabe soll zukünftig auf unbebauten sowie auf bebauten, aber auch ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden. Intendiert ist dabei, dem Bedarf für besondere Wohnformen zu entsprechen.
Die Grundstücke sollen primär zur langfristigen, gemeindenahen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen dienen. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.
Start der vierten Runde der Interessenbekundungsverfahren
Die vierte Runde des Interessenbekundungsverfahrens ist am Freitag, dem 2. August 2024 gestartet. Der Bewerbungsschluss für die Einreichung von Interessenbekundungen ist Freitag, der 29. November 2024.
In der aktuellen vierten Runde sind insgesamt 31 Grundstücke zur Direktvergabe aufgenommen. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind das folgende Grundstücke:
- Mieltschiner Str. östl. 22A, 12621 Marzahn-Hellersdorf, L 13165_01
- Valwiger Str. 7, 12681 Marzahn-Hellersdorf, L 5789_01
- Pölitzer Str. 27A, 12621 Marzahn-Hellersdorf, L 16164
- Landsberger Str. nördl. 196, 12623 Marzahn-Hellersdorf, L 13518
- Rahnsdorfer Str. westl. 18, 12623 Marzahn-Hellersdorf, L 5496
- Mirower Str. 30A, 12623 Marzahn-Hellersdorf, L 16127
- Schlüterstr. 1A, 12623 Marzahn-Hellersdorf, L 11435
Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen zum Verfahren und den Grundstücken ist die STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, die das Verfahren begleitet und koordiniert.
Fragen sind bitte schriftlich per E-Mail zu stellen.
Behandlung der Fragen und Anfragen
Die Fragen der Interessenten (bitte die Liegenschaftsnummer und Adresse des betreffenden Grundstücks angeben) werden an verantwortlichen Personen im Bezirken (Stadtentwicklungsamt, OE SPK) weitergeleite. In den Antworten werden ggfs. weitere Hinweise und Kontakte für Beratungsangebote gegeben. Grundsätzlich ist dazu ein Bauberatungsgespräch im Bezirk notwendig wird. Eine geeignete Ansprechperson wird im Rahmen des Verfahrens benannt.
Interessenbekundung und Grundstücksinformationen
Auf Anfrage bei Stattbau werden Informationen zu den Grundstücken (Exposé) und die Formulare für die Einreichung einer Interessenbekundung übermittelt. Kontakte per E-Mail .
Erbbaurecht – wie funktioniert das eigentlich?
Die sehr hohen und weiter steigenden Grundstückspreise in Berlin verhelfen einem altbewährten Rechtsinstrument zu neuer Attraktivität. Beim Erbbaurecht werden Grundstück und Gebäude vertraglich voneinander getrennt, wodurch viele Immobilienprojekte erst verwirklicht werden können. Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. informiert dazu und hält ein Erklärvideo bereit: Erbbaurecht- einfach erklärt!
Die Erbbauzinssätze in Berlin unterscheiden sich abhängig vom jeweiligen Nutzungszweck und wurden 2021 abgesenkt. Sie liegen für Geschosswohnungsbau sowie bei sozialen, kulturellen und sportlichen Nutzungen künftig bei 1,8 Prozent, für Gewerbe, Industrie und sonstiges bei 2,7 Prozent und für Eigenheime und Eigentumswohnungen bei 4 Prozent.
Das Land Berlin bleibt beim Erbbaurecht Grundstückseigentümer. Dafür erhält der Erbbauberechtigte im Gegenzug ein jahrzehntelanges Nutzungsrecht für Zwecke, die auch im Landesinteresse liegen.
Die Erbbauzinssätze werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Marktüblichkeit überprüft und an die jeweiligen Rahmenbedingungen angepasst. Es gewährleistet, dass dieses bedeutsame stadtentwicklungspolitische Instrument attraktiv bleibt.
Achtung: Grundsteuerbefreiung prüfen
Gemeinnützige und mildtätige Körperschaften wie Vereine, Stiftungen oder Verbände sind häufig nach § 3 GrStG von der Grundsteuer befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass der Grundbesitz ausschließlich einem begünstigten Rechtsträger zuzurechnen ist (subjektive Voraussetzung). Ferner muss der Grundbesitz für einen bestimmten steuerbegünstigten Zweck genutzt werden.
Vor allem neu gegründete Träger und Träger mit Wohnnutzungen müssen die Grundsteuerbefreiung prüfen und auch für das neu hinzukommende Grundstück einzeln beantragen.
Da die Antwortzeit des Finanzamtes bei Anfragen möglicherweise entscheidend für die Berechnung von Finanzierungsmodellen ist, sollte diese Frage auch vorrangig geklärt werden.
Für eine Finanzierung sollte unbedingt auch das Sonderkreditprogramm der KfW genutzt werden.
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Kontakt: info@marzahn-hellersdorf-zeitung.de