Land Berlin vergibt Erbbaurechte für Einfamilienhausgrundstücke an soziale Träger
Das Land Berlin vergibt Erbbaurechte für eine Reihe von landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken an gemeinnützige soziale Träger. — Vorgeschaltet ist ein Interessenbekundungsverfahren. Durch die Vergabe soll zukünftig auf unbebauten sowie auf bebauten, aber auch ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden. Intendiert ist dabei, dem Bedarf für besondere Wohnformen zu entsprechen. Die Grundstücke
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