Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin sucht ab sofort eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 3. Der Schiedsamtsbezirk umfasst den Bereich Biesdorf und Teile von Kaulsdorf und Mahlsdorf.
Interessierte Personen können sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit bewerben.
Die Bewerbung ist schriftlich an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Rechtsamt, Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin zur richten; sie sollte einen Lebenslauf und eine kurze Darstellung der Eignung als Schiedsperson enthalten. Das Vorhandensein eines PC mit Internet-Zugang ist erwünscht.
Die Bewerbungsfrist endet am 20. Mai 2022. — Auskünfte erteilt auch das Bürgeramt.
Rechtsstellung der Schiedsperson nach Berliner Schiedamtsgesetz ((BlnSchAG)
Die Schiedsperson wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt (§3). Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Präsidenten des Amtsgerichts (§4). Die Schiedsperson wird von dem Präsidenten des Amtsgerichts auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre gewählt. Bis zu ihrem Amtsantritt bleibt die bisherige Schiedsperson tätig.
Aufgabe von Schiedsfrauen und Schiedsmännern
Schiedspersonen führen das Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz durch. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Eine Schiedsperson soll nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein; sie sollte nicht jünger als 30 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein und in dem Bezirk wohnen, dem der Schiedsamtsbezirk angehört. Schiedsperson kann nicht sein, wer „die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.“
Weitere Informationen:
www.schiedsamt.de
Hinweis: Die Internetseite des Landesverbandes Berlin wird z.Zt überarbeitet.