Freitag, 29. März 2024
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Neufahrwasserweg mit neuem Gehweg für ganz „schmale Menschen“

Neufahrwasserweg

Der Neufahrwasserweg in Marzahn sorgt bei Anliegern für Diskussionen. Eine neue Gehwegmarkierung wurde aufgebracht, die einen nur ca. 30 cm breiten Gehweg sichern soll. — Damit es auch verstanden wird, wurde ein ganz „schmales weißes Männchen“ aufgemalt.

Anlieger Frank Latwesen hat sich für ein Foto in Szene gesetzt, und blickt nun fragend in die Kamera, mit Blick auf die zuständige Bezirksstadträtin für Wirtschaft, Straßen und Grünflächen, Nadja Zivkovic (CDU).

Frank Latwesen, Mitinhaber eines renommierten Ingenieurbüros und Industriepartner für den Maschinenbau in Erlangen, ist besorgt.

Denn er hat nachgemessen: Mit Schultern ragt er in den Straßenraum hinein, und gerät hier in Gefahr, in der dunklen Jahreszeit von nicht ortskundigen PKW-Fahrenden angefahren zu werden. Vor allem ältere Anwohner sind nun sogar verunsichert, ob sie sich am Rand entlangschleichen sollen, und mit Heckenschere Spazieren gehen sollen.

Neufahrwasserweg in Marzahn: Frank Latwesen passt sich an eine unmögliche Gehwegbreite an und ist um die Verkehrsicherheit besorgt - Foto: © J. Latwesen
Neufahrwasserweg in Marzahn: Frank Latwesen passt sich an eine unmögliche Gehwegbreite an und ist um die Verkehrsicherheit besorgt – Foto: © J. Latwesen

Die Verkehrsicherheit ist offenbar nicht gegeben — im Straßen- und Grünflächenamt muss das mindestens eine Entscheider-Person auch so gesehen haben. Denn der Schildbürgerstreich wurde weiter perfektioniert. Inzwischen stehen zusätzlich auch teure Poller in der Nebenstraße.

Nach Ansicht von Anwohnern und Nachbarn ist das nun wirklich zuviel. Zwei Verkehrschilder und die Ausweisung als Anliegerstraße hätten auch kostengünstig für Sicherheit sorgen können.

Wie dieser Schildbürgerstreich im Jahr 2021 passieren konnte, muss Frau Zivkovic nun erklären.
Bereits vor zehn Jahren, im Jahr 2011, hat der damalige Senat mit der Fußverkehrsstrategie für Berlin die Weichen für eine fußgängerfreundliche Stadt gestellt. Damit war Berlin die erste Kommune Deutschlands, die die Förderung des Fußverkehrs als wichtiges Ziel ihrer Verkehrspolitik festgeschrieben hat.

Das neue Berliner Mobilitätsgesetz wurde im Frühjahr 2021 verabschiedet und räumt dem Fußverkehr als vierten Baustein im Berliner Mobilitätskonzept noch mehr Priorität ein.
Am Beispiel „Neufahrwasserweg“ wird nun deutlich, wie weit und wie lang der Weg von der politischen und gesetzlichen Willensbildung bis in die Praxis ist!

Weitere Informationen:

Berliner Mobilitätsgesetz

Mobilitätsgesetz: Vorrang für Bus, Bahn, Fahrrad – und Fußgänger*innen