Sonntag, 10. November 2024
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Internationaler Tag für die Bekämpfung der Armut

Slum in Mumbai

Pressemeldung: Deutsches Institut für Menschenrechte

Miete wird immer mehr zum Armutsrisiko. Anlässlich des Internationalen Tags für die Bekämpfung der Armut am 17. Oktober fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, bezahlbare Mieten, auch für Menschen mit geringem Einkommen, sicherzustellen.

„Die Bundesregierung muss nun dringend die vor zwei Jahren im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen im Mietrecht umsetzen“, erklärte Claudia Engelmann, Expertin des Instituts für das Recht auf Wohnen. Diese könnten einen Beitrag dazu leisten, die Mieten bezahlbar zu halten. Dazu gehörten etwa die Absenkung der Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten und die Verlängerung der Mietpreisbremse. Auch die vereinbarte Stärkung des Kündigungsschutzes müsse nun zügig angegangen werde.

Engelmann: „Wer wenig Geld hat, gibt einen unverhältnismäßig großen Anteil davon für die Miete aus. Das bedeutet für die Betroffenen etwa, dass sie vielleicht noch ihre Miete zahlen können, aber am Ende des Monats kein Geld mehr zum Leben haben – etwa um die durchgelaufenen Kinderschuhe zu ersetzen oder ein Abendessen auf den Tisch zu bringen.“

Mietbelastungsquote: wenn Wohnen unbezahlbar wird

Laut Statistischem Bundesamt betrug die Mietbelastungsquote im Jahr 2022 in Deutschland durchschnittlich 27,8 Prozent. 16 Prozent aller Haushalte haben eine Mietbelastung von mehr als 40 Prozent. Besonders häufig von dieser hohen Quote betroffen sind Haushalte mit geringem Einkommen. Die Quote gibt den Anteil der Bruttokaltmiete am Nettohaushaltseinkommen an. Eine Mietbelastung von 30 Prozent und mehr gilt als problematisch, weil dann kaum noch Geld zum Leben bleibt, insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen. Angesichts der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt ist vielerorts ein Umzug in eine preiswertere Wohnung unmöglich.

Armutsbekämpfung ist internationales Versprechen

Deutschland hat sich mit der Ratifikation des UN-Sozialpakts und der Revidierten Europäischen Sozialcharta dazu verpflichtet, die sozialen Menschenrechte – unter anderem die Rechte auf Soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard – zu verwirklichen. Der Staat muss daher gewährleisten, dass jedem Menschen hierzulande das soziokulturelle Existenzminimum zur Verfügung steht“, so das Institut. Dazu gehöre insbesondere auch die Gewährleistung des Rechts auf angemessenen Wohnraum und die Sicherung der Teilhabe am sozialen Leben.

Weitere Informationen:

Das Recht auf Wohnen | Materialien für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen – PDF-Datei

Nationalen Aktionsplan: Obdach und Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden – PDF-Datei

Deutsches Institur für Menschenrechte: Themenseite Recht auf Wohnen


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