Freitag, 29. März 2024
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EU-Gerichtshof: Brexit kann einseitig gestoppt werden

Exit vom Brexit

Abgeordnete des schottischen, des britischen und des Europaparlaments hatten gegen den geplanten Brexit geklagt. Das oberste schottische Zivilgericht hatte schließlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine juristische Bewertung gebeten.
Die Antwort in der Rechtssache C-621/18 liegt nun vor, und ist eine Sensation:

Ein Exit vom Brexit ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs ohne Weiteres möglich. Großbritannien könnte dafür einseitig und ohne eine Zustimmung der anderen EU-Staaten den Brexit stoppen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) stellte sinngemäß fest: Wenn ein Mitglied der Europäischen Union entschieden habe, diese zu verlassen, „ist das Mitgliedsland frei, diese Mitteilung zu widerrufen“, urteilten die Luxemburger Richter.

Laut EuGH besteht für Großbritannien die Möglichkeit, den Brexit bis zum Ende der Zweijahresfrist nach Austrittserklärung, also bis zum Vollzug am 29. März 2019, zurückzunehmen. Der EuGH machte aber deutlich, dass ein solcher Rückzug vom angekündigten Austritt aus der EU mit den Anforderungen der britischen Verfassung in Einklang stehen muss.

Die Entscheidung des EuGH wird nun die Brexit-Gegner stärken. Die aktuellen Auseinandersetzungen im britischen Parlament um die Brexit-Abstimmung werden weitergehen. Die wirtschaftliche Unsicherheit zwischen EU und Großbritannien wird noch weiter zunehmen.


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