Impfschutz und eingeschränkter Versicherungsschutz
Von Michael Springer Das Infektionschutzgesetz (IIfSG) sieht auch Versorgungsansprüche vor, wenn eine Person Impfschäden erleidet. In Paragraph § 60 IfSG ist eine umfängliche Regelung enthalten:„§ 60 Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“Eine Person, die durch eine Schutzimpfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in
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