Zielgruppe sind alle Mitbürger:innen, die Sozialleistungen erhalten wie Hartz IV, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Sonderzahlung soll die Teuerungs- und Inflationswelle aufgrund gestiegener Energiepreise auffangen. Für einen Ausgleich reichen die zweihundert Euro jedoch schon heute nicht aus.
Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten alle erwachsenen anspruchsberechtigten Personen, denen für den Monat Juli 2022 Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII oder dem AsylbLG gezahlt wird.
Dies gilt auch für anspruchsberechtigte Personen in stationären Einrichtungen, wenn diesen für den Monat Juli 2022 ein Barbetrag gezahlt wird. — Eine Leistungsgewährung für den Monat Juli muss vorliegen.
Die Regelung legt keinen gesetzlichen Anspruch zum Stichtag 1. Juli 2022 fest, sondern eine Gewährung im Monat Juli.
Die Auszahlung soll nun zum 14. Juli 2022 erfolgen.
Nach den Informationen der Bundesagentur für Arbeit braucht diese länger, denn die „Leistungsgewährung“ für Arbeitssuchende in der Grundsicherung (SGB II) erfolgt erst Ende Juli.
Wobei die Bundesagentur keine Leistung im eigentlichen Sinne auszahlt, sondern die gesetzlich zugesicherte Einmalzahlung aus dem Entlastungspaket der Bundesregierungen an die Empfänger:innen durchleitet!
Viele der Anspruchsberechtigten warten schon seit Monatsbeginn, deshalb hat Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping (Die Linke) aktuell noch einmal über den Auszahlungsmodus aufgeklärt:
„Für jene, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen, ist es besonders wichtig, dass die Betroffenen verlässlich Klarheit darüber haben, wann die Einmalzahlung auf ihrem Konto ankommt.“
Wer keinen Euro zum Umdrehen hat, sind die vielen Rentner:innen mit Mini-Renten! — Sie sind die am stärksten belastete Bevölkerungsgruppe und wurden beim Entlastungspaket einfach „vergessen!“