Dienstag, 19. März 2024
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Schutzschirme für Unternehmen, Händler, Künstler und Kulturwirtschaft

Schutzschirme

Die Redaktion veröffentlicht Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, Händler, Künstler und Kulturwirtschaft. Bundesregierung und Berliner Senat haben schon entsprechende „Schutzschirme“ aufgespannt. Doch Antragshotlines und Antragsverfahren nehmen erst ihre Arbeit auf.

Der „Milliardenschutzschild“ besteht aus vier Säulen:

– Kurzarbeitergeld flexibilisieren
– Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
– Milliarden-Hilfsprogramme für Betriebe und Unternehmen
– Stärkung des Europäischen Zusammenhalts.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat am 17.3.2020 einen „Schutzschirm für die Berliner Wirtschaft und Arbeitsplätze“ (Pressemitteilung vom 17.3.2020) angekündigt, der zunächst mit einen Bürgschaftsrahmen von rund 100 Millionen Euro Finanzmitteln ausgestattet ist. Diese Summe stellt eine schnelle Anfangsverfügbarkeit sicher. Insgesamt stellt das Land Berlin in einem ersten Schritt 300 Mio. Euro.Für die Berliner Wirtschaft bereit. Es werden jedoch erheblich mehr Mittel erforderlich, sodass dieser „Schutzschirm für die Berliner Wirtschaft und Arbeitsplätze“ sicher noch aufgestockt werden muss.

Ab heute Anträge auf Liquiditätshilfen möglich

Am 18.3.2020 wurden die Kontakte für das bestehende Programm Liquiditätshilfen BERLIN bekannt. Anträge sind ab heute möglich und können online gestellt werden.

Informationen für betroffene Unternehmen bieten ab sofort die Berliner Fördergesellschaften:

Berlin-Partner-Hotline: 030 / 46302-440 www.berlin-partner.de

IBB-Hotline: 030 / 2125-4747 www.ibb.de

Visit-Hotline: 030 / 264748-886 about.visitBerlin.de

Die Investitionsbank Berlin ist mit der Prüfung und Vergabe der Liquiditätshilfen beauftragt. Für die Bewilligung von Darlehen ist sie ab sofort berechtigt, für das Land Berlin in einer ersten Tranche zusätzliche Verpflichtungen in Höhe von 100 Mio. EUR und in einer zweiten Tranche bis zu insgesamt 200 Mio. EUR einzugehen. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 500.000,00 €. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wird beschleunigt.

Senatorin Pop erklärte dazu: „Das Corona Virus stellt unsere gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Diesen Herausforderungen stellen wir uns. Unsere Aufgabe ist es, die Berliner Wirtschaft möglichst unbeschädigt durch die nächsten Wochen und Monate zu geleiten. Wir werden alles unternehmen, damit die Unternehmen gut durch die Krise kommen, um Existenzen zu retten und Arbeitsplätze zu sichern. Ich bin allen Partnern, insbesondere der IBB und der Bundesagentur für Arbeit und ihren engagierten Teams sehr dankbar, dass sie uns in dieser Krise schnell und lösungsorientiert unterstützen.“

Dr. Jürgen Allerkamp, Vorsitzender des Vorstands der IBB: „Wir haben in wenigen Tagen das Programm „Liquiditätshilfen“ aus dem Boden gestampft, das ab morgen ausschließlich online beantragt werden kann. Das ist ein enormer Kraftakt! Wir versuchen die verzweifelten Unternehmer seit Tagen über unsere Hotline zu informieren und werden dabei sehr tatkräftig von Berlin Partner und visitBerlin unterstützt. Mit den Bankvertreter am Platz Berlin haben wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, so dass alle Unternehmen in die gleiche Richtung beraten werden.“

Weitere Informationen:

IBB: Liquiditätsfonds BERLIN


Schutzschirm „kontrollierbare Quarantäne-Bedingungen“
Die Redaktion im Mediennetzwerk Berlin erarbeitet eine Roadmap zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs unter „kontrollierbaren Quarantäne-Bedingungen“ mit „immunisierten Kontrollgruppen“. Die Zeit nach dem 17. April 2020 und die europäische Vorsorgepraxis wird vorrecherchiert.

Ziel: für die Zeit nach dem 17. April 2020 sollen definierbare Qualitätssicherungsmaßnahmen im Quarantäne-Regime beschrieben werden, die mit den Experten von RKI, BAUA und dem Lageso abgestimmt werden können. Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen betreffen:

– Reinigungs- und Gebäudereinigungsunternehmen
– Ozonierungsanlagen und Klimaanlagen
– Planung von Ozonierungs-Luftschleuse und -Garderoben
– Planung von UV-Licht Desinfektion
– Kontrolllabore für die Qualitätsicherung von Desinfektionsmaßnahmen.
– Arbeitssicherheits- und Hygiene-Beauftragte.

Kontaktadresse für Anfragen:
info@anzeigio.de