Böllerverbot in Marzahn-Hellersdorf zum Jahreswechsel 2025/2026
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf verbietet zum Jahreswechsel das Zünden bestimmter Feuerwerkskörper. Betroffen sind Knallkörper der Kategorie F2, die eine ausschließliche Knallwirkung besitzen, auch Böller genannt. Das Verbot gilt für den gesamten Bezirk am 31. Dezember 2025 vor 18 Uhr und am 1. Januar 2026 nach 7 Uhr. Raketen oder Batterien mit Lichteffekten sind von dem Verbot ausgenommen.
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