Musikschulen in der Krise – was wird aus den Musiklehrern?
In Berlin arbeiten rund drei Viertel der rund 2.400 Musikschullehrkräfte an den zwölf bezirklichen Musikschulen mit Honorarverträgen. Doch ihre kreativwirtschaftliche „Selbstständigkeit“ ist in Wahrheit eine Abhängigkeit von nur einem Arbeitgeber, der auf ungerechter und unzureichender Bezahlung besteht. Das sog. Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 hat die Prüfkriterien für selbstständige Tätigkeit
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