In Berlin ist das Mitführen von Messern aller Art verboten. Verboten sind nun auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auch dann, wenn die Besitzerinnen und Besitzer mit einem sogenannten Kleinen Waffenschein ansonsten zum Führen dieser Waffen berechtigt sind. Für Fälle eines berechtigten Interesses sind in der Rechtsverordnung Ausnahmen formuliert, zum Beispiel für Beschäftigte gastronomischer Betriebe und ihre Kundinnen und Kunden sowie für Polizei-, Rettungs- und andere Einsatzkräfte.
Verbot durch Rechtsverordnung
Der Senat von Berlin am 24. Juni auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, eine entsprechende Rechtsverordnung beschlossen, die das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr im Land Berlin verbietet.
Grundlage der Rechtsverordnung ist § 42 Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 des Waffengesetzes (WaffG), das Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Führen von Waffen und auch das Führen aller Arten von Messern unter den dort genannten Voraussetzungen zu verbieten.
Öffentlicher Personennahverkehr soll sicherer werden
Zusätzlich zu bereits bestehenden Waffen- und Messerverbotszonen am Görlitzer Park, am Kottbusser Tor und am Leopoldplatz wird im Land Berlin künftig ein umfassendes Waffen- und Messerverbot in den Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs gelten. Das Ziel ist, für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen – besonders in Bahnen und auf Bahnhöfen, wo viele Menschen auf engem Raum unterwegs sind. Dazu soll das Risiko von Angriffen mit Waffen oder Messern verringert und so Fahrgäste geschützt werden.
Aufgrund der Kriminalstatistik ist übrigens der Alexanderplatz in Berlin-Mitte der Ort mit den meisten Messerangriffen – und damit ebenfalls Kandidat für eine Messerverbotszone.
Mit dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung wird die Berliner Polizei mit der Durchsetzung des Messer- und Waffenverbotes beauftragt. Um eine generalpräventive Wirkung zu erzielen, sind überraschende Waffenkontrollen im öffentlichen Raum, auf Bahnhöfen und in Bussen und Bahnen das Mittel der Wahl.
Ahndung mit hohen Geldbußen
Ein Verstoß gegen das Verbot des Führens von Waffen oder Messern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Außerdem können verbotswidrig mitgeführte Gegenstände eingezogen werden. Zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbots ist die Polizei Berlin berechtigt, verdachtsunabhängige Kontrollen vorzunehmen.
Gleichzeitig wird die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern vom 17. Dezember 2024 (Gesetz- und Verordnungsblatt 2025, Seite 23) durch die am 24.6.2025 beschlossene Verordnung angepasst. Sie erhält die amtliche Bezeichnung „Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern innerhalb bestimmter Gebiete“.
Weitere Informationen:
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank: WaffFVerbotV BE 2025 – Stand 15.2.2025
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