Sonntag, 02. November 2025
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Hebammen ohne ausreichende wirtschaftliche Basis

Neugeborenes Baby - Foto: © beasternchen, Pixabay

Am 1. November tritt der neue Hebammenhilfevertrag in Kraft, der die Vergütungssituation für freiberuflich tätige Hebammen verschlechtert. Der Deutsche Hebammenverband warnt seit Monaten. Nun belegt eine aktuelle Studie, dass fast jede zweite Hebamme ernsthaft mit dem Gedanken spielt, ihren Beruf aufzugeben. Ärztinnen und Ärzte der Gynäkologie und Geburtshilfe haben sich außerdem zum neuen Hebammenhilfevertrag positioniert. Die Versorgungsqualität sei gefährdet, wenn der Vertrag in der aktuellen Form umgesetzt wird.

Aktuelle Studie warnt vor Berufsaufgabe

Eine aktuell veröffentlichte Hebammenstudie der opta data Zukunfts-Stiftung kommt zu dem Ergebnis: 44 Prozent der befragten Hebammen denken über eine Aufgabe ihres Berufes nach. Als Hauptgrund nennen sie mit 68 Prozent die geringe Vergütung ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit. Der DHV sieht mit dem neuen Hebammenhilfevertrag keine ausreichende wirtschaftliche Absicherung, um diese Hebammen sicher im Beruf zu halten.

Klinische Versorgung mit erheblichen Problemen

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) legt in einer aktuellen Stellungnahme den Fokus auf die Folgen des neuen Hebammenhilfevertrags für die klinische Versorgung. Die Stellungnahme benennt „erhebliche Probleme sowohl für die Qualität der Versorgung unserer Patientinnen als auch für die Hebammen selbst“. Insbesondere, dass die in der klinischen Versorgung tätigen Beleghebammen laut neuem Hebammenhilfevertrag keine Betreuung ambulanter Patientinnen mehr abrechnen dürfen, könne eine deutliche Gefährdung der Versorgungsqualität nach sich ziehen: „Eine ausschließlich ärztliche Betreuung ambulanter Patientinnen kann zu Verzögerungen führen, insbesondere im Nachtdienst, wenn diensthabende Ärztinnen und Ärzte bereits anderweitig gebunden sind. Dies kann dazu führen, dass kritische Pathologien nicht zeitgerecht erkannt oder behandelt werden.“

Die Studie der opta data Zukunfts-Stiftung und die Argumentation des Deutschen Hebammenverbands unterrmauern die Aussagen zu den Schwierigkeiten im neuen Hebammenhilfevertrag.

Freiberufliche Hebammen mit unzureichender Absicherung

Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. hat die seitens der Krankenkassen angebotenen Konditionen des 124-seitigen Hebammenhilfevertrags letztlich zugestimmt. Die Maximalforderung (aller Hebammenverbände und des Netzwerkes der Geburtshäuser) konnte nicht durchgesetzt werden. Zu den offenen Fragen hat der BfHD e.V. eine ausführliches Erklärdokument veröffentlicht.
Die detaillierten Regeln zu Leistungen, Zeiten und Vergütungsstruktur zeigen, welche alltäglichen bürokratischen Herausforderungen an eine Hebammentätigkeit gestellt werden.
Für die freiberuflichen Hebammen ist die berufliche Lage prekärer geworden. Sie tragen als Freiberufler erhebliche Zusatzkosten, wie Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Die Berufsverbände der Hebammen sind aufgerufen, die Herausforderungen und Problemlagen der Hebammentätigkeit im Zusammenhang mit der laufenden Krankenhausreform allgemeinöffentlich zu kommunizieren.

Weitere Informationen:


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