Europäischer Gerichtshof: Vorratsdatenspeicherung nur im Ausnahmefall
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat ein Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Die Vorratsdatenspeicherung ist nur in Ausnahmen erlaubt. Eine pauschale, anlasslose Speicherung von Nutzerdaten ist unzulässig. Sollte die nationale Sicherheit "tatsächlich, gegenwärtig und vorhersehbar" bedroht sein, dürfen Regierungen Telekommunikationsnbieter per Gesetz für eine begrenzte Zeit jedoch verpflichten, Daten zu erfassen und
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