Von Michael Springer
In diesem Jahr werden in dieser Zeitung die Europäischen Institutionen und aktuell relevante Einblicke in das EU-Recht vorgestellt. Dies soll helfen, Diskussionen und Diskurse zu versachlichen, um notwendig und mögliche Reformschritte und Reformpolitik anzustoßen.
Für Berlin-Brandenburg und für seine Bürgerinnen und Bürger und alle wirtschaftlichen Akteure sind Kenntnis des europäischen Rechts von großen Belang. Denn hier stehen auch finanzielle Ressourcen bereit, die durch Wirtschafts- und Innovationspolitik zugänglich gemacht werden müssen. Leider ist die deutsche Politik hier nicht so gut aufgestellt, weil die Kommunikation zwischen Brüssel und den Bürgern durch kaum durchschaubare Strukturen, Diskontinuität in den Ministerien und Projektträger und Berater-Landschaften, Stiftungen und Parteien, Vereine sowie Verbände verstellt ist.
Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
Die wichtigste Institution zum Verständnis der Europäischen Union ist das „Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union“ — „Es ist für alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU der offizielle Dienstleister im Bereich Veröffentlichungen und fungiert somit als zentrale Anlaufstelle für
- Zugang zu EU-Recht sowie zu
- Veröffentlichungen,
- Daten, Forschungsergebnissen,
- Vergabebekanntmachungen und anderen
- amtlichen Informationen.
Ziel des Amtes ist „eine gut informierte EU, die durch einen zeitnahen effektiven Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen und verlässlichem Wissen befähigt wird und alle Chancen nutzt, die sich daraus für Gesellschaft und Wirtschaft ergeben.“
EUR-Lex – Übersicht über die Inhalte
EUR-Lex ist das zentrale Online-Portal zum gesamten EU-Recht. Es bietet den offiziellen, umfassenden Zugang zu allen Rechtsdokumenten der EU. EUR-Lex ist in allen 24 Amtssprachen der EU verfügbar und wird dabei täglich aktualisiert.
EUR-Lex bietet den Zugang zu diesen Dokumenten:
- Verträge zur europäischen Einigung
- Rechtsakte der EU-Organe
- Vorarbeiten zu EU-Rechtsvorschriften
- EU-Rechtsprechung
- Internationale Abkommen
- EFTA-Dokumente
- Verweise auf nationale Umsetzungsmaßnahmen und – vorbehaltlich Zustimmung der betreffenden EU-Länder – deren Wortlaut
- Verweise auf nationale Rechtsprechung mit Bezug zum EU-Recht.
Jedes Dokument in EUR-Lex ist versehen mit zusätzlichen Angaben: Bezug zu anderen Rechtstexten, Auslegung der Rechtsprechung, Datum der Annahme/des Inkrafttretens/der Anwendbarkeit, Rechtsgrundlage, Änderungen usw.
EUR-Lex bietet Ihnen Zugang zu sämtlichen Ausgaben des Amtsblatts der Europäischen Union (ABl.), beginnend mit der allerersten Ausgabe vom Dezember 1952. Seit dem 1. Juli 2013 ist die auf EUR-Lex veröffentlichte elektronische Ausgabe des Amtsblatts verbindlich und entfaltet Rechtswirkung.
Europäischer Binnenmarkt und die vier Grundfreiheiten
Der EU-Binnenmarkt baut auf vier Grundfreiheiten auf, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt sind:
- Warenverkehsfreiheit
- Dienstleistungsfreiheit
- Arbeitnehmer*innen-Freizügigkeit
- Kapitalverkehrsfreiheit.
Diese Grundlagen sind historische und zivilisatorische Errungenschaften, die den bisherigen Erfolg des Europäischen Wirtschafts- und Kulturmodells ermöglicht und begleitet haben.
Inzwischen gibt es jedoch klare identifizierbare Fehlentwicklungen, die den Fortbestand der Europäischen Union und die ursprünglich geplante und vertraglich vereinbarte kooperative und synergetische Kultur der europäischen Zusammenarbeit in Frage stellen.
Die populistische Idee, die Europäische Union einfach aufzulösen, betrifft immer auch die vier Grundfreiheiten und die kooperativen und synergetischen Wertschöpfungsvorteile des gemeinsamen Binnenmarktes, die auf keinen Fall zerstört werden dürfen.
Wenn sich Politiker anschicken, von Transformation und Entbürokratisierung zu sprechen, dann gerät dabei immer das „Große & Ganze“ aus dem Blick. Politische Diskussionen verhärten sich.
Die aktuelle Kolumne von Wolfgang Herles bringt es heute auf den Punkt: Europa verkommt zum Dogma ( Tichys Einblick | 3.1.2026 ): „Wer die Europäische Union kritisiert, gilt schnell als rechts, wenn nicht gar als rechtspopulistisch und als rechtsnational sowieso. Wer die EU als historischen Glücksfall verteidigt, muss sich anhören, den Feinden der Demokratie zu applaudieren, weil Demokratie doch nur in Nationalstaaten existieren könne. So kommt es, dass über die EU nur noch geurteilt wird.“
Es muss daher einen Ausweg aus den Denkfallen des politischen Sprechens geben: die Suche nach einem neuen Weg muss beginnen!
Der mögliche, mühsame und intelligente Ausweg wurde hier schon formuliert: „Um vom „Ist-Zustand“ auszugehen, sollte eine Strategie der rechtskonformen „Transnormierung“ diskutiert werden, die geeignet ist, vorhandene (unsichtbare) Menschen- und Grundrechte und Freiheits- und Entfaltungsrechte sorgsam in digitale, mediale und kommunikative Systeme zu überführen.“
Weitere Informationen:
Europas Zukunft: „Fit for 2833?“
Europarecht-Crashkurs: Grundfreiheiten einfach erklärt – endlich jura auf YouTube
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